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Thomas Fabrinsky
Dipl.-Ing. Architekt BDA
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02.02.2010
04.01.2010
Ab 1. Januar 2010 tritt das EWärmeG BW für Altbauten in Kraft, das vorschreibt, dass bei einem Heizanlagenaustausch in Wohngebäuden 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden muss.